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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10   

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LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über den gemeinschaftlichen Kauf von Rauchwarnmeldern zur Installation in den Wohnräumen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über Anschaffung von Rauchmeldern in allen Wohnungen der Sondereigentümer ist nicht nichtig, §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6, 23 Abs. 4 S. 1, 46 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Beschluss über Rauchmelder möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz für Einbau und Wartung von Rauchmeldern (IMR 2012, 1059)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 129
  • ZWE 2012, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dazu hat sie in einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation ausgeführt (vgl. ZMR 2011, 387):.

    Es mangelt bisher noch an einer höchstrichterlichen Entscheidung im Sinne von § 543 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO zur grundsätzlich bedeutsamen Frage der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft zur Installation von Rauchwarnmeldern (mangels Entscheidungserheblichkeit kam eine Zulassung der Revision in der früheren Entscheidung der Kammer vom 2. März 2011 [ZMR 2011, 387] nicht in Betracht).

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dies bemängeln die Beklagten auch noch mit ihrer Berufung; im Übrigen ist Einhaltung dieser materiellen Ausschlussfrist in jeder Lage des Verfahrens aber auch von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar in Anlehnung an die zu § 246 Abs. 1 AktG entwickelten Grundsätze (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW 1998, 3344, 3345; Hüffer, in: MüKo-AktG, Bd. 4, 3. Aufl. 2011, § 246, Rn. 37).
  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10

    Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dementsprechend geht die Kammer mit gefestigter Rechtsprechung auch dann nicht mehr von einer "demnächst" bewirkten Zustellung der Klage im Sinne von § 167 ZPO aus, wenn zwischen der gerichtlichen Anforderung des Kostenvorschusses und dessen Eingang bei Gericht ein Zeitraum von mehr als 14 Tagen liegt (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10).
  • LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dementsprechend geht die Kammer mit gefestigter Rechtsprechung auch dann nicht mehr von einer "demnächst" bewirkten Zustellung der Klage im Sinne von § 167 ZPO aus, wenn zwischen der gerichtlichen Anforderung des Kostenvorschusses und dessen Eingang bei Gericht ein Zeitraum von mehr als 14 Tagen liegt (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10).
  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Hält das Gericht einen als mangelhaft angegriffenen Beschluss für (sogar) nichtig, ist es nicht an § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO gebunden und kann ohne Antragsänderung auch auf Nichtigkeit erkennen; sowohl mit einem auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigkeitserklärung gerichteten Antrag wird jeweils das umfassende Rechtschutzziel zum Ausdruck gebracht, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (BGH, NZM 2009, 864, 866 m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Der jeweilig Anfechtende hat aber die die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses begründenden Tatsachen schlüssig darzutun (BGH, NZM 2009, 436, 438), wobei er dazu an die Anfechtungsbegründungsfrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 HS 2 WEG nicht gebunden ist.
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Hierzu gehört auch die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück (vgl. dazu OLG München, NZM 2006, 110) sowie die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Installation und Wartung von Rauchmeldern (Bärmann-Klein, § 10 Rdnr. 259; Schmidt/Breiholdt/Riecke, ZMR 2008, 341, 342/343).
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 120/73

    Wirksamkeit eines Vorbehalts einer Heizungsanlage als Sondereigentum -

  • AG Rendsburg, 30.10.2008 - 18 C 545/08

    Rauchwarnmelder sind Gemeinschaftseigentum!

  • OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 3 Wx 334/94
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 01.02.2011 - 318 T 5/11   

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https://dejure.org/2011,39643
LG Hamburg, 01.02.2011 - 318 T 5/11 (https://dejure.org/2011,39643)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2011 - 318 T 5/11 (https://dejure.org/2011,39643)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 318 T 5/11 (https://dejure.org/2011,39643)
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Papierfundstellen

  • ZWE 2012, 55
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Karlsruhe, 25.10.2013 - 11 S 16/13

    Wohnungseigentum: Anberaumung einer Eigentümerversammlung innerhalb der

    Denn § 14 Nummer 3 der Teilungserklärung vom 20. Juli 1966 enthält eine zulässige Vereinbarung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 2 WEG über eine Zugangsfiktion, wonach für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung die Absendung der Einladung genügt (LG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 318 T 5/11 - ZWE 2012, 55; Bärmann/Merle WEG 12. Auflage 2013 § 24 Rn. 35; Staudinger/Bub BGB 13. Bearbeitung 2005 § 24 WEG Rn. 17a; Palandt/Bassenge BGB 72. Auflage 2013 § 24 WEG Rn. 5).
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